Liebe Schülerinnen und Schüler! Liebe Eltern! Herzlich willkommen im Bildungsgang der Sozialassistenten und Sozialassistentinnen!
Sie interessieren sich für einen Beruf im Sozial- und Gesundheitswesen und möchten gerne den mittleren Schulabschluss erreichen – dann sind Sie hier richtig! Die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin / zum staatlich geprüften Sozialassistenten führt zu einem staatlich anerkannten Assistenzberuf mit Zusatzqualifikation als Betreuungskraft nach §53c SGB XI. Mit dieser 2-jährigen Ausbildung sind Sie im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe pflegerisch und sozialpädagogisch ausgebildet. Sie verhelfen Menschen mit krankheits-, alters- und behinderungsbedingten Einschränkungen zu einem weitgehend zufriedenen, erfüllten und selbstständigen Leben und zu gesellschaftlicher Teilhabe. Auch außerschulische Kooperationspartner aus den verschiedenen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens tragen dazu bei, Sie auf die Herausforderungen in der Berufswelt vozurbereiten.
Eingangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss 9
Angestrebter Abschluss: Hauptschulabschluss 10 oder mittlerer Schulabschluss
Dauer: 2 Jahre
Unterrichtsform:Vollzeit
Welche Praktika absolviere ich?
Die Ausbildung sieht neben den schulischen Lerninhalten auch berufsspezifische Praktika von insgesamt 16 Wochen vor. Diese können z. B. in Alten- und Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen zur Betreuung Pflege von Menschen mit Behinderungen, in Krankenhäusern und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen absolviert werden.
Bei der Wahl des Schwerpunktes Pflege werden diese 16 Wochen in Einrichtungen der stationären oder ambulanten Pflege durchgeführt. Zusätzlich wird ein dreitägiges Pflegeprojekt in einer Einrichtung von den Schülerinnen und Schülern organisiert und umgesetzt.
Welche Eingangsvoraussetzungen und Anforderungen muss ich erfüllen?
Sie benötigen den Hauptschulabschluss (Klasse 9 oder 10A). Freude und Spaß an der Arbeit mit anderen Menschen sowie Teamfähigkeit und Engagement sind – neben dem Beachten von ethischen Normen – Grundvoraussetzungen für eine Ausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen.
Welche Möglichkeiten habe ich nach erfolgreichem Abschluss?
Es besteht die Möglichkeit zu einer Tätigkeit in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Familien-, Alten-, Behinderten- und Jugendhilfe. In privaten Haushalten ergänzen und ersetzen Sie durch Ihre Unterstützung und Hilfe die Funktionen, die in bestimmten Lebenssituationen Angehörige oder andere Personen auf Zeit oder Dauer nicht mehr erfüllen können.
Verschiedene Dienstleistungsunternehmen können Ihnen darüber hinaus einen institutionell gebundenen Beschäftigungsrahmen auf dem freien Markt vermitteln.
Ebenso haben Sie die Möglichkeit zum Besuch der Fachoberschule Klasse 12 B (nur mit mittlerem Schulabschluss möglich) und können dort in einem Jahr die allgemeine Fachhochschulreife erwerben. Ein Übergang in die Klasse 11 des Gymnasiums ist bei einem Abschluss mit Qualifikationsvermerk möglich.
Bei Wahl des Schwerpunktes Pflege kann nach erfolgreichem Abschluss insbesondere der Praktika mit einem Befriedigend oder besser die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachkraft um 1 Jahr verkürzt werden.
In welchen Fächern werde ich unterrichtet?
Berufsbezogener Lernbereich:
Berufsübergreifender Lernbereich:
Differenzierungsbereich:
Für die Fächer Nahrungszubereitung und Gestalten müssen geringe Kosten getragen werden.
Welche Abschlüsse kann ich erwerben?
Was muss ich sonst noch wissen?
In den zwei Jahren der Ausbildung finden z. B. Exkursionen, Seminare, ein Aktionstag und Wandertage statt. Dafür müssen ggf. Kosten getragen werden.
Bei Wahl des Schwerpunktes Pflege findet mehr praktischer Unterricht im Fach Gesundheit und Pflege statt.